Präambel

Der Kunde möchte einen Domainvertrag mit der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG in Frankfurt am Main über die Registrierung einer .de Domain abschließen. Die Registrierung der Domain und das Hosting erfolgen durch die 1&1 Internet AG (1&1). Der Kunde hat seinen Wohnsitz in Österreich, so dass er nach § 3 Absatz 1 der DENIC-Domainbedingungen einen in Deutschland ansässigen administrativen Ansprechpartner (Admin-C), der zugleich sein Zustellungsbevollmächtigter im Sinne von §§ 174 ff. ZPO sein muss, zu benennen hat. Der Treuhänder ist bereit, diese Aufgabe gemäß nachfolgenden Bedingungen für den Kunden zu übernehmen:

1. Pflichten des Kunden

a)

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter (Marken, Namens- und Urheberrechte usw.) verletzt, nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstößt.

b)

Der Kunde verpflichtet sich, den Treuhänder über alle registrierungsrelevanten Vorgänge, die die Domain betreffen, insbesondere einen Inhaberwechsel oder die Androhung oder Einleitung rechtlicher Maßnahmen, unverzüglich schriftlich zu informieren.

c)

Der Kunde verpflichtet sich, Anfragen des Treuhänders mit Bezug auf die Domainregistrierung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden zu beantworten. Die Frist verkürzt sich, falls von dritter Seite (Anspruchsteller, Gericht usw.) kürzere Fristen gesetzt werden.

d)

Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten bei 1&1 aktuell zu halten und ermächtigt 1&1 ausdrücklich, diese Kontaktdaten dem Treuhänder zur Verfügung zu stellen. Informationen, die der Treuhänder dem Kunden auf Basis der vorgenannten Kontaktdaten ordnungsgemäß übersandt hat, gelten als zugegangen.

e)

Ist der Kunde über die von ihm benannten Kontaktwege nicht erreichbar oder beantwortet er eine Anfrage des Treuhänders nicht innerhalb gesetzter Fristen, so ist der Treuhänder ebenso wie in Fällen der Ziffer 2 b) und c) berechtigt, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen, insbesondere die Stellung als Admin-C aufzugeben, die Domain wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzungen freizugeben oder in die Verwaltung der DENIC eG zu stellen.

2. Pflichten des Treuhänders

a)

Der Treuhänder verpflichtet sich, die Aufgaben, die ihm als administrativer Kontakt zufallen, treuhänderisch im Sinne des Kunden zu erfüllen. Er wird entsprechenden Weisungen des Kunden Folge leisten, sofern diese nach gewissenhafter anwaltlicher Prüfung nicht gesetzeswidrig sind oder den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien zuwiderlaufen.

b)

Der Treuhänder wird den Kunden unverzüglich über alle die Domainregistrierung betreffenden Fragen informieren und, sofern möglich, keine Entscheidung ohne vorherige Anhörung des Kunden treffen.

c)

Der Treuhänder wird, wenn Entscheidungen ohne Anhörung des Kunden getroffen werden können oder müssen, diese nach billigem Ermessen treffen.

3. Abwicklung von Auseinandersetzungen mit Dritten

Wird der Treuhänder als Vertreter des Kunden oder unmittelbar von Dritter Seite wegen behaupteter Rechtsverstöße in Anspruch genommen, so hat der Kunde innerhalb der Fristen gemäß Ziff. 1 c) schriftlich zu erklären, ob er der Freigabe zustimmt oder ob er die Domain verteidigen will.

a)

Stimmt der Kunde der Freigabe zu, so wird der Treuhänder gegenüber der DENIC eG die Löschung der Domain erklären und den Dritten/Anspruchssteller informieren. Das Vertragsverhältnis zwischen Treuhänder und Kunde endet mit dieser Erklärung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

b)

Gibt der Kunde binnen der gesetzten Frist keine Erklärung ab, so ist der Treuhänder berechtigt, die Domain freizugeben, in die Verwaltung der DENIC eG zu stellen (Transit) oder seine Position als Admin-C gegenüber der DENIC eG aufzugeben.

c)

Informiert der Kunde den Treuhänder, dass er sich gegen die geltend gemachten Ansprüche verteidigen will, so hat er dem Treuhänder innerhalb von 2 Tagen eine vom Treuhänder der Höhe nach billigem Ermessen, angelehnt an das Gerichtskostengesetz und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zu bestimmende Sicherheitsleistung (Barzahlung in EUR oder Bürgschaft einer deutschen oder österreichischen Großbank oder Sparkasse) zu überlassen, die den Ersatzanspruch des Treuhänders gemäß Ziffer 8 absichert. Der Kunde hat darüber hinaus binnen 2 Tagen mitzuteilen, ob er sich - soweit kein Anwaltszwang besteht - selbst gegen die Ansprüche verteidigen will. Andernfalls hat er binnen gleicher Frist einen Rechtsanwalt zu benennen, welcher die Vertretung des Kunden gegenüber dem Dritten außergerichtlich und gerichtlich übernimmt. Eine Rechtsberatung im Hinblick auf die geltend gemachten Ansprüche durch den Treuhänder erfolgt lediglich auf der Basis einer gesonderten Mandatierung. Auf erstes Anfordern sind dem Treuhänder Unterlagen bezüglich der Auseinandersetzung zur Verfügung zu stellen, die dieser vertraulich behandeln wird. Kommt der Kunde den vorbezeichneten Verpflichtungen nicht nach, so ist der Treuhänder berechtigt, gemäß Ziffer 3. b) zu verfahren.

4. Gesetzesverstöße

Stellt der Treuhänder fest, dass der Domainname selbst oder die unter Verwendung des Domainnamens zugänglich gemachten Angebote gegen geltendes Recht, insbesondere strafrechtliche Regelungen verstoßen, ist er berechtigt, die Domain ohne Abmahnung löschen zu lassen und / oder diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Stellung als Admin-C aufzugeben. Eine Überprüfung der Angebote durch den Treuhänder erfolgt nicht.

5. Vergütung

Die für die Leistung des Treuhänders geschuldete Vergütung wird von 1&1 übernommen. Zusätzliche Zahlungen des Kunden unmittelbar an den Treuhänder haben nicht zu erfolgen.

6. Laufzeit

a)

Der Vertrag wird auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen, ist jedoch in seinem Bestand untrennbar mit dem Verbleib der Domain bei 1&1 als Provider verbunden. Der Treuhandvertrag endet demgemäß unabhängig vom Fortbestand des mit 1&1 bestehenden Vertrages, wenn der Domainname von 1&1 an einen anderen Provider übertragen (KK-Verfahren/Transit) oder die Löschung beantragt wird.

b)

Treuhänder und Kunde verzichten auf ein ordentliches Kündigungsrecht. Im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter wird 1&1 ermächtigt, jederzeit einen anderen Treuhänder für den Domainnamen einzusetzen. Der Kunde stimmt einer solchen Vertragsänderung bereits jetzt zu.

c)

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenso unberührt wie die übrigen in diesem Vertrag angesprochenen Beendigungstatbestände oder Kündigungsgründe.

d)

Der Treuhänder ist ohne weitere Zustimmung des Kunden berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen anderen Treuhänder zu übertragen und diesen neuen Treuhänder als administrativen Ansprechpartner bei der DENIC eG zu registrieren. Hierdurch dürfen keine Rechtsnachteile für den Kunden entstehen.

7. Haftung des Treuhänders

a)

Für Schäden haftet der Treuhänder nur dann, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

b)

Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung auf den Schaden beschränkt, der für den Treuhänder bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

c)

Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

8. Haftung des Kunden / Freistellung

Der Kunde hat den Treuhänder von allen Kosten, Schäden und Nachteilen freizustellen, die dadurch entstehen, dass Dritte - berechtigt oder unberechtigt, außergerichtlich oder gerichtlich - Ansprüche aufgrund der Domainregistrierung erheben und hierbei den Treuhänder neben dem Domaininhaber oder allein in Anspruch nehmen. Der Anspruch besteht verschuldensunabhängig, der Treuhänder verpflichtet sich, Zug-um-Zug gegen den Ausgleich ihm entstandener Nachteile etwaige Ersatzansprüche gegen unberechtigt vorgehende Dritte an den Kunden abzutreten.

9. Sonstiges

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder in Deutschland ohne Gerichtsstand ist, Bonn. Nur in dem Fall, in dem der Kunde seinen Wohnsitz in Österreich hat und dieser Vertrag nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen ist, ist die Zuständigkeitsregelung gemäß Satz 1 nicht ausschließlich. Für diesen Vertrag und für aus ihm folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).